Kündigung im Arbeitsrecht
-Tatjana von Groll-Schacht, Ihre Anwältin in Starnberg –
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Einen erheblichen Anteil meiner anwaltlichen arbeitsrechtlichen Beratung nehmen Kündigungen ein. Eine Kündigung führt immer zur Beendigung des Arbeitsvertrages. Allerdings treten die Folgen meist erst nach Ablauf der Kündigungsfrist ein und nicht direkt. Die Frist richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben oder ist individuell im Arbeitsvertrag festgelegt. Die Kündigung ist ein Gestaltungsrecht, mit dem einseitig der Arbeitsvertrag beendet werden kann. Der andere Vertragspartner muss mit der Kündigungserklärung nicht einverstanden sein, damit sie rechtlich wirksam ist.
Jedoch sind an ihre Wirksamkeit viele Voraussetzungen geknüpft. Ob diese alle erfüllt sind, prüfe ich gerne gemeinsam mit Ihnen.
Schnelles Handeln ist entscheidend! Ich berate Sie gerne, vereinbaren Sie direkt ein Erstgespräch.
Oder direkt per Telefon: +49 (0)8151 44 97 02
Zur Vermeidung drohender Nachteile empfehle ich dringend die Beachtung der nachfolgenden Hinweise