Arbeitsvertrag prüfen lassen
-Tatjana von Groll-Schacht, Ihre Anwältin in Starnberg –
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Am Anfang eines Arbeitsverhältnisses steht immer der Arbeitsvertrag. Ist der Vertrag einmal geschlossen, sind die meisten Inhalte verbindlich. Arbeitgeber verwenden gerne Musterverträge, die nicht individuell ausgehandelt werden. Diese basieren dann meist auf Standardformulierungen, die besonders arbeitgeberfreundlich sind. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, dass der Arbeitsvertrag keine nachteiligen oder unwirksame Klauseln enthält und präzise Formulierungen für Ihre individuelle Situation aufnehmen lassen?
Dann kontaktieren Sie mich und lassen den Arbeitsvertrag von einer erfahrenen Fachanwältin für Arbeitsrecht prüfen und ggf. ändern bzw. ergänzen. Denn ist dieser professionell aufgesetzt, stellt er die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und -nehmer dar und minimiert das Risiko eines späteren Rechtsstreits.
Zwar können Arbeitsverträge auch per Handschlag begründet werden, empfehlenswert ist aber die Schriftform. So können im Streitfall Ansprüche besser nachgewiesen und durchgesetzt werden. Mit seiner Unterschrift erklärt der Arbeitnehmer die Annahme des Vertrags.
Um spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollte ein Arbeitsvertrag folgende Punkte klar regeln:
Weitere Details, wie nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Nebentätigkeiten, Ausschlussklauseln, Schriftform für Vertragsänderungen, Dienstwagen, betriebliche Altersversorgung etc. können vereinbart werden.
Unabhängig davon, ob ein Vertrag mündlich oder schriftlich abgeschlossen wurde, kann ein Arbeitsvertrag unwirksam oder nichtig sein, bei
Kontaktieren Sie mich und vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin.
Oder direkt per Telefon: +49 (0)8151 44 97 02
Zur Vermeidung drohender Nachteile empfehle ich dringend die Beachtung der nachfolgenden Hinweise.